2. Förderung von Obstbäumen (HOCHSTAMM)
EINGABEFRIST für Anträge BIS 12.07.2024
Unser Verein hat aufgrund weiterer Anfragen für das Jahr 2024 nochmals einen Antrag auf Förderung von Obstbäumen (HOCHSTAMM) beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken gestellt und genehmigt bekommen. Im Rahmen dieser Genehmigung können mind. 10, höchstens 100 Bäume, mit max. 45 € pro Baum bezuschusst werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Baum auf öffentlichem oder privatem Grund gepflanzt wird.
Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette,
die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessert-naja,
Hasel,
Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar),
Ausgleichs – und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind,
Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird.
Die Streuobstbäume müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von mindestens 140 cm aufweisen.
Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wer in den Genuss einer Förderung kommen möchte, kann diese gerne über den
Obst- und Gartenbauverein Heilsbronn & Umgebung e. V.
Thomas Merk
Obere Berghofstraße 8a
91560 Heilsbronn
E-Mail: thomas-merk@t-online.de
beantragen.
Bitte geben Sie dazu zwingend Name, Adresse, Telefonnummer, Mail, gewünschte Sorte, Anzahl der Bäume und Gemarkung und Flurnummer des voraussichtlichen Standortes der Pflanzung an.
Die Beantragung erfolgt ohne Gewähr einer Lieferpflicht. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahre. In dieser Zeit darf der Baum grundsätzlich nicht entfernt werden.
Eine Einschätzung zu Liefermöglichkeit und -zeitpunkt können wir nach Eingang der Anträge treffen und nachdem wir die Anfragen bei den Lieferanten gestellt haben.